Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Pontius Media GmbH (nachfolgend „AN“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Der AG ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Diese AGB entfalten Geltung durch den Hinweis auf dem Angebot des AN. Mit Auftragsvergabe seitens des AG an den AN erkennt der AG die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich an.
  4. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  5. Es steht dem AN frei, auch für andere AG tätig zu werden.
  6. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen beidseitig der Textform.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner bei allen Aufträgen ist die Pontius Media GmbH. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum https://live-stream.hamburg/impressum/

§ 3 Vertraulichkeit

Inhalte aller Angebote und Verträge zwischen AN und AG sind vertraulich und dürfen nicht an Mitbewerber, andere Mediendienstleister jeglicher Art oder am Auftrag unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Die Inhalte aller vom AN dem AG überlassenen oder zugänglich gemachten Dokumente (wie Konzepte, Kalkulationen, Exposés, Treatments, Preislisten, Drehbücher) sind vertraulich und urheberrechtlich geschützt.

§ 4 Vertragsschluss

  1.  Der AN erstellt über seine Leistungen zunächst ein Angebot und übersendet dieses an den AG. Angebote sind vorbehaltlich Inhalts- und anderen Irrtümer.
  2. Die schriftliche Bestätigung des Angebotes stellt erst das Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot ist zunächst unverbindlich, der AN ist erst nach eigener Annahme des Angebotes durch den AG daran gebunden. Ein Vertrag kommt also mit der nochmaligen Bestätigung des Angebotes durch den AN nach der Beauftragung durch den AG zustande.
  3. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Angebot beschrieben.

§ 5 Preise, Rechnungen, Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die auf der Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigten Preise. Bei Mehr- oder Sonderwünschen gelten die Preise des Angebots des ANs verbindlich für 14 Tage nach Angebotserstellung. Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Preisanpassung durch den AN möglich.
  2. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der AN weist Umsatzsteuerbeträge in Angeboten und Rechnungen aus.
  3. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reise- und Aufenthaltskosten gesondert vergütet (siehe dazu § 5).
  4. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
  5. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, trägt der AG die Transportkosten (Anlieferung und Abholung) für zu liefernden physischen Leistungen (Equipment, etc.) sowohl vom AN als auch von Dritten. Der AG trägt die Kosten für Speditionen nebst Versicherung, sofern die physischen Leistungen (Equipment, etc.) außerhalb Hamburgs und näherer Umgebung (Umkreis 20 km) geliefert werden soll. 
  6. Die Gefahr geht mit Übergabe der physischen Leistungen (Equipment, etc.) an den Transportführer auf den AG über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte physischen Leistungen (Equipment, etc.) trägt der AG.
  7. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang. Ein Skonto wird nicht gewährt.
  8. Der AN erstellt nach Abschluss einer Teilleistung eine Rechnung über den jeweiligen Leistungsbestandteil, soweit dieser nicht Gegenstand einer Schlussrechnung sein soll. Die vollständige Erbringung einer Einzelleistung zeigt der AN dem AG durch entsprechende Mitteilung in Textform an.
  9. Erfolgt ein Ausgleich einer Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versand der Rechnung, befindet sich der AG mit der Zahlung in Verzug. In diesem Fall ist der AN berechtigt, eine kostenpflichtige Mahnung auszusprechen und hierfür eine Pauschale in Höhe von 40,00 € sowie Verzugszinsen für den geschuldeten Betrag geltend zu machen.
  10. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des ANs im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten.
  11. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto generell der Tag der Absendung der Zahlungsanweisung durch den AG an die kontoführende Bank.

§ 6 Reise- und Aufenthaltskosten

  1. Neben der Tätigkeitsvergütung werden die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten zusätzlich berechnet; und zwar:
    1. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Flug Economy-Class innerhalb von Europa, Business-Class bei Interkontinentalflügen, Bahn 1. Klasse) nach Aufwand,
    2. Verpflegungsmehraufwand
    3. In Deutschland pauschal EUR 12,00 bis einschließlich 10 Stunden und EUR 24,00 über 10 Stunden Arbeitszeit inkl. Reisezeiten,
    4. Im Ausland entsprechend den steuerlich abzugsfähigen Pauschalbeträgen,
    5. Übernachtungsaufwand nach Beleg,
    6. Reisenebenkosten nach Beleg,
    7. Fahrten mit eigenem Pkw EURO 0,40 pro Autokilometer bzw. Mietwagen nach Beleg.
    8. Wir werden jeweils unter Beachtung aller Rahmenbedingungen das wirtschaftlichste Verkehrsmittel benutzen.

Soweit der AN für sonstige Kosten in Vorlage tritt, sind diese vom AG gegen Rechnungsbeleg und Nachweis zu erstatten.

2. Anfallende Parkgebühren werden dem AG vom AN in Rechnung gestellt.

§ 7 Art und Umfang der Leistung

  1. Der AN wird die zu erbringende Leistung für den AG nach Maßgabe des vom AG erteilten Auftrags erbringen.
  2. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot erwähnt sind, werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des AG oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des AG entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im Auftrag erwähnt) dem AG berechnet.
  3. Der AN erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

§ 8 Mitwirkungspflichten des AG

  1. Der AG wird den AN bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der AG wird insbesondere dem AN die mit dem AN abgesprochenen erforderlichen Mittel, insbesondere die technischen Voraussetzungen, zur Verfügung stellen sowie dem AN im erforderlichen Umfang den Zutritt zum Leistungsort ermöglichen.
  2. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen, den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  3. Der AG stellt eine dedizierte, kabelgebundene Internetleitung mit mind. 10 Mbit/s Upload für den unterbrechungsfreien Upstream der Liveübertragung zur Verfügung. Spezielle Login-Portale sind deaktiviert.
  4. Der AG stellt dem AN rechtzeitig alle für die Produktion benötigen Informationen zur Verfügung.
  5. Der AG gewährt dem AN Zugang zu den Räumlichkeiten vor Ort, die trocken und warm sind. Sowie eine Parkmöglichkeit zum Ent- und Beladen der Technik.
  6. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass der AN alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, dem AN alle Informationen erteilt werden und der AN von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch den AN bekannt werden. Der AN ist nicht verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim AG. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der AN verpflichtet, den AG auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
  7. Der AG garantiert die Einhaltung von Terminen und Deadlines.
  8. Der AG garantiert fristgemäße Abnahmen von Leistungen entsprechend der Vereinbarungen bzw. nach Aufforderung mit entsprechender Fristsetzung.
  9. Der AG garantiert einen barrierefreien Zugang zum Veranstaltungsraum. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, ist der AG verpflichtet, den AN rechtzeitig zu informieren und dem AN evtl. Hilfskräfte zum Ent- und Beladen bereitzustellen.
  10. Der AG stellt dem AN einen temporären Zugang (sog. “Redakteursrechte”) zu seinen beabsichtigten Ausspiel-Kanälen für die Einrichtung, Tests und Start des Livestreams her.
  11. Wenn der AN keine Redakteursrechte einräumen kann, gibt es zwei Alternativen:
    1. Der AG kann den Livestream selbst einrichten und übermittelt dem AN lediglich die RTMP Daten. Der AN leistet dazu jedoch, wegen des hohen Aufwands, keinen Support. Der AN übernimmt keine Haftung, falls der AG den Start verpasst und weist darauf hin, dass er im Falle einer Störung keinen neuen Livestream mehr einrichten kann.
    2. Der AG kann dem AN direkt die Logindaten (Username und Passwort) übermitteln. Der AG garantiert in diesem Fall, dass er vor Ort, vor dem Start des Livestreams auch den sogenannten “Zweiten Faktor” des Login-Prozesses (in der Regel ein Code, der per SMS übertragen wird) bereitstellen kann. Der AN übernimmt keine Haftung, falls dies dem AG nicht gelingt.
  12. Bitte beachten Sie, dass der AN die Informationen zum Livestream & zur Grafikerstellung, sowie die Zugangsrechte zu Ihren Kanälen spätestens 48 Stunden vor dem Event benötigt.
  13. Sobald dem AG irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat der AG den AN unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

§ 9 Vertragsdauer, Storno und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag beginnt und endet zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Einer Kündigung nach Auftragserfüllung bedarf es nicht.
  2. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag vor Auftragserfüllung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen.
  3. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  5. Eine fristlose Kündigung aufgrund von Schlecht- oder Nichtleistung im Zusammenhang mit den technischen Gegebenheiten am Leistungsort ist ausgeschlossen.
  6. Eine fristlose Kündigung aufgrund von Beeinträchtigungen der Veranstaltung des AG, welche die zuverlässige Erbringung der Leistung über einen nicht unerheblichen Zeitraum oder dauerhaft in Frage stellen, jedoch nicht vom AN verschuldet sind, ist ausgeschlossen.
  7. Eine Stornierung des Auftrages ist dem Vertragspartner unmittelbar und in Textform mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung über die Stornierung bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, gilt der Vertrag als einvernehmlich aufgehoben.
  8. Wird der Auftrag storniert ist die Projektplanungsgebühr immer fällig.
  9. Der AG hat dem AN bei einer Absage der Veranstaltung innerhalb des unten aufgeführten Zeitraums vor Leistungserbringung nicht aus wichtigem Grund den unten aufgeführten Anteil der vereinbarten Vergütung für die bestellte Leistung zu entrichten:
    • Spätestens 14 Tage vor Leistungserbringung: 50 %,
    •  Spätestens sieben Tage vor Leistungserbringung: 75 %,
    • Spätestens 48 Stunden vor Leistungserbringung: 100 %.

Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten. Ein Recht auf Leistungserbringung zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.

10. Sollte der AN in Folge von Krankheit, Unfall oder Fremdverschulden nicht in der Lage sein, die mit dem AG vereinbarten Leistungen zu erbringen, ist der AN berechtigt, einen gleichwertig qualifizierten Dienstleister zur Leistungserfüllung zu entsenden. Entsendet der AN keinen Vertreter zur Leistungserfüllung, kann der AG den Vertrag außerordentlich kündigen.
11. Kommt der AG seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nach erfolgter erster Mahnung, nicht nach, so steht dem AN ein Kündigungsrecht zu.

§ 10 Verhinderung

  1. Bei Krankheit, Urlaub, oder sonstiger Arbeitsverhinderung besteht kein Honoraranspruch des ANs. Bereits bezahltes Honorar wird erstattet.
  2. Der AN wird seine Abwesenheit wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen dem AG unverzüglich mitteilen.
  3. Schadensersatzansprüche sind bei einer Verhinderung aufgrund von Krankheit ausgeschlossen.

§ 11 Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Sofern nicht anders vereinbart, werden jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vom AN für den AG erstellten Werken oder Leistungen dem AG ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung – mit Ausnahme der unten vorgenommenen inhaltlichen Einschränkung – eingeräumt bzw. übertragen, wobei die Rechteeinräumung/-übertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung steht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Nutzungs- und Verwertungsrechte für Rundfunkübertragungen und Fotografien. Diese werden gegebenenfalls durch den AN gesondert eingeräumt/übertragen und sind durch den AG gesondert zu vergüten.
  2. Die Verwendung der vom AN erstellten Medienprodukte, Dokumente und Werke im Rahmen rassistischer, sexistischer, diskriminierender, antisemitischer, terroristischer oder politisch extremistischer Kontexte ist unzulässig.
  3. Der AG erkennt an, dass sämtliche Rechte an dem vom AN bereitgestellten Materialien bei dem AN liegen.
  4. Von dem AN entwickelte Konzepte, Ideen und Drehbücher sind nur mit Erlaubnis des AN zu realisieren oder in sonstiger Weise zu nutzen. Genutzte, derart bezeichnete Schutzgegenstände dürfen nach Ablauf des Vertrages oder für andere Projekte, Inhalte wie Texte, Podcasts oder audiovisuelle Inhalte oder für andere Produkte oder Dienstleistungen nur mit der Einwilligung des AN genutzt werden.

§ 12 Marken- und Persönlichkeitsrechte

  1. Der AG versichert, dass er vor der Publikation alle nötigen Rechte zur öffentlichen Darstellung sämtlicher in von ihm bestellten Werken dargestellten Personen, Marken und Produkte eingeholt hat.
  2. Der AN weist den AG darauf hin, dass das Abspielen von Musik jeglicher Art, auch solche für die eine sog. GEMA-Pauschale gezahlt wurde oder die live aufgeführt wird von digitalen Plattformen wie YouTube und Facebook als Urheberrechtsverletzungen gewertet werden kann. Streaming-Plattformen können im Extremfall einen Livestream dann sofort beenden oder eine Veröffentlichung eines Videos ganz verweigern oder bestehende Videos nachträglich wieder löschen, sperren oder stummschalten. 

§ 13 Eigenwerbung, Referenzen, Autorenschaft

  1. Der AG gestattet dem AN, Auszüge aus durch den AN erstelltem Rohmaterial, Werken und Medienprodukten zum Zwecke der Eigenwerbung, zeitlich unbefristet und unentgeltlich als Arbeitsproben zu publizieren.
  2. AG und AN gestatten sich gegenseitige die öffentliche Nennung als Geschäftspartner. AG und AN gestatten sich gegenseitige die Veröffentlichung von Fotos, kurzen Videos vom Set/den Dreharbeiten, sowie das Teilen der finalen Produkte (Livestreams/der Aufzeichnungen) in Referenzen, Auflistungen und Social Media Kanälen. Wenn der AG dies nicht wünscht, muss dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden.
  3. Der AG verpflichtet sich, bei Veröffentlichung jeglicher unter Mitwirkung des AN produzierter Werke, Medienprodukte des AN im Kontext der Veröffentlichung entsprechend der vom AN erbrachten (Einzel-)Leistung deutlich sichtbar mit “Produktion: Pontius Media GmbH” zu nennen (z.B. in YouTube Beschreibungstexten oder Credit-Texten auf Webseiten).

§ 14 Haftung

  1. Der AN führt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt aus.
  2. Der AN haftet nicht für Verlust oder Beschädigung, die auf Umständen beruhen, die selbst bei der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt. 
  3. Die Haftung des AN erstreckt sich nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie ist summenmäßig begrenzt und beträgt maximal die Höhe der angefallenen Honorare.
  4. Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ANs beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Der Höchstbetrag für Schadensansprüche ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
  5. Der Schadensersatz von mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss besteht auch dann, wenn während der Veranstaltung Geräte oder die Gerätekonfigurationen durch den AG, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder dessen Gäste verstellt werden und dadurch der Veranstaltungsablauf gestört wird.
  6. Für Ansprüche aus Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Leistungserbringung.
  7. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der AN in demselben Umfang.
  8. Eine Haftung ist im Falle einer technischen Leistung ausgeschlossen, wenn die örtlichen technischen Gegebenheiten nicht vorliegen. Darunter sind zu verstehen:
    • keine Zurverfügungstellung einer stabilen Internetverbindung sowie eines LAN Anschlusses,
    • keine Upload Rate von mindestens 10 Mbit/s und keine Downloadrate von mindestens 20 Mbit/s zur Verfügung gestellt wird,
    • keine nötigen Zugriffsrechte gewährt wurden,
    • es keine hinreichende Bühnenausleuchtung gibt,
    • keine Störungsfreiheit von Funksignalen gewährleistet wurde,
    • keine Zurverfügungstellung von Beamern und Soundanlagen und
    • keine Möglichkeit der Integration von Fremdequipment besteht.
  9. Eine Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
  10. Eine Haftung ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelung in folgenden Fällen ausgeschlossen:
    • a. Unvorhersehbare technische Fehler oder Schäden in der eingesetzten Hardware
    • b. Ausfälle oder Störungen der Internet-Infrastruktur
    • c. Fehler im Liveschnitt
    • d. Ästhetische Differenzen zwischen AG und AN
    • e. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch Verzögerung von Lieferanten, fehlerhaftes oder nicht nach vereinbarter Norm geliefertes Rohmaterial oder falsche oder verspätete Informationen entstanden sind.
  11. Dem AN wird gestattet, für die Erfüllung seiner Leistung im eigenen Namen Aufträge an Dritte zu erteilen, wobei klargestellt wird, dass insoweit ein Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem/der Dritten nicht entsteht.
  12. Der AN haftet für die Qualität der Arbeit seiner eigenen Mitarbeitenden sowie für die Qualität der Arbeit des Dritten und dessen Mitarbeitenden und für Verschulden der vorgenannten Personen wie für eigenes Verschulden maximal in Höhe der angefallenen Honorare.
  13. Eventuelle Lizenzen, die vom AN an den AG übergeben werden, dürfen ausschließlich für den, im Angebot genannten Veranstaltungszeitraum genutzt werden und ohne vorherige Absprache mit dem AN und seiner ausdrücklichen Bestätigung nicht an Dritte übergeben werden.
  14. Alle physischen Leistungen (Equipment, etc.) bleiben vor, während und nach der Veranstaltung Eigentum des AN und werden dem AG nur für den im Angebot genannten Veranstaltungszeitraum und ggf. für einen Testaufbau, bereitgestellt. Die Benutzung erfolgt nur durch den AN und sein Personal.
  15. Bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Beschädigung oder Verlust des Equipments des ANs durch den AG, dessen Personal, Erfüllungsgehilfen oder durch Veranstaltungsbesucher, haftet der AG.
  16. Der AG verpflichtet sich Räume über Nacht und während der Pausen der Veranstaltung abzuschließen oder anderweitig gegen das Betreten bzw. den Zugriff durch Dritte zu schützen.
  17. Der AG haftet für entstandene Kosten und Abgaben an die Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema), Übertragungsgebühren und sonstige Gebühren sowie aufgrund von Schutzrechtsverletzungen geltend gemachte Forderungen von Dritten, es sei denn die Schutzrechtsverletzung ist allein durch den AN begangen worden. Der AG stellt den AN von Forderungen aus Rechtsverletzungen gegenüber Dritten frei.

§ 15 Verfall-/ Ausschlussfristen

Ansprüche aus diesem Vertrag müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden und im Falle einer Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb weiterer drei Monate eingeklagt werden. Anderenfalls verfallen die Ansprüche.

§16 Vertragsänderungen und Nebenabreden

  1. Der zwischen den Parteien zustande kommende Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen.
  2. Zukünftige Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen sowie die Aufhebung des zustande kommenden Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Die Parteien sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen auch mündliche Abreden getroffen wurden.

§ 17 Datenschutz

  1. Der AN ist zur Verschwiegenheit über die ihm bei der Durchführung des Auftrags zur Kenntnis gelangten oder ihm bei der Durchführung des Auftrags mitgeteilten, den Auftrag betreffenden Tatsachen und Einzelheiten verpflichtet. Die Regelungen des BDSG und der DSGVO sind einzuhalten.
  2. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Auftrages, insbesondere zur Erstellung von Rechnungen und Buchhaltung und der Produktionsvorbereitung, Daten über seine Person oder seine Unternehmung gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und bei Notwendigkeit an Dritte übergeben werden. Dies gilt insbesondere für die Datenübermittlung an Freelancer und Partner des AN und für die Übermittlung von Daten an Online-Portale und Online-Services zwecks Erstellung und Einrichtung der gewünschten Dienstleistungen. Sollte der AG wünschen, dass der AN die gesammelten Daten nach dem Auftrag löscht, muss dies dem AN ausdrücklich mitgeteilt werden.

§ 18 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Der AN behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Streichungen, Ersetzungen oder Ergänzungen zu ändern.
  2. In einem solchen Fall wird der AG durch den AN auf die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen online oder in geeigneter Form hingewiesen.
  3. Werden die Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen abgelehnt, so gelten sie als akzeptiert.

§ 19 Widerrufsbelehrung

  1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der AN nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Ein Muster-Widerrufsformular befindet sich am Ende der Belehrung.
  2. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pontius Media GmbH, A’nn Slagboom 30, 22848 Norderstedt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  6. Folgen des Widerrufs
    • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  7. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der AN nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Pontius Media GmbH, A’nn Slagboom 30, 22848 Norderstedt
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen 

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem AN und den AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der AG als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Sofern es sich beim AG um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem AG und dem AN die Freie und Hansestadt Hamburg.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand 13.10.2021